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Umfang
der Rechtsberatung
Die Kanzlei bietet Rechtshilfe sowohl für polnische als auch für
ausländische Unternehmer, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit in
Polen führen. Sie führt Rechtsberatung in den folgenden Bereichen:
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Unternehmensgründung (Gesellschaften des bürgerlichen und des
Handelsrechts), Erwerb von Unternehmen, von organisierten Unternehmensteilen,
Erwerb von Anteilen an bestehenden Unternehmen, Restrukturierung
von Staats- und Kommunalunternehmen, Anfertigung von komplexen
Berichten due dilligence;
-
Rechtliche Finanzierungsformen von Wirtschaftsvorhaben, darunter
Anfertigung von Kredit-, Darlehens-, Leasings-, Factoringsverträgen
u.a;
-
Betreuung von Gesellschaften des Privat - und Öffentlichen Rechts;
- Steuerberatung;
- Arbeits
- und Sozialversicherungsrecht;
- Forderungskauf,
persönliche und dingliche Sicherungsrechte von Geldforderungen
insbesondere der Hypothek, des Pfandrechts, des Registerpfandrechts,
Garantien und Bürgschaften;
- Rechtsverkehr
mit Immobilien, Vorbereitung und Ausführung von großen Bauinvestitionen,
angefangen bei Verhandlungen zum Immobilienkauf, über Beratung
bei der Vorbereitung von erforderlichen Unterlagen sowie der
Erlangung von entsprechenden Genehmigungen, Vertragsgestaltung,
bis zur Rechtsberatung während des Bauprozesses von großen Handels-,
Büro- und Hotelobjekten, sowie der Vermietung der Obiekte nach
ihrer Inbetriebnahme;
- Vorbereitung
von vollständigen Ausschreibungsdokumentationen, darunter der
auf dem Wege öffentlicher Aufträgen durchgeführten Ausschreibungen,
Vertragsverhandlungen, sowie der Aufsicht über die Rechtsmäßigkeit
der durchzuführenden Ausschreibungen;
- Kartellrecht,
insbesondere die Anfertigung von Dokumentationen zur Anmeldung
an das Kartellamt wie auch Vertretung vor diesem Verwaltungsorgan;
- Recht
zum Schutz des geistlichen Eigentums.
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